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Förderungen

Ausbildung zahlt sich aus: Arbeitnehmer/innen, die sich beruflich weiterbilden, erhalten eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für die Bildungsförderung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie machen einen berufsspezifischen Kurs.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 30.000 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Achtung: Antragstellung nur online möglich!

Informationen und Anträge:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at

https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913