FÖRDERUNGEN – Land Kärnten

Leitungslehrgang für  Kindergarten- und Hortpädagogen/innen

Leitungslehrgang für Kleinkinderzieher/innen

Weiterbildung zahlt sich aus: Arbeitnehmer/innen, die sich beruflich weiterbilden, erhalten eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes

Voraussetzungen für die Bildungsförderung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie machen einen berufsspezifischen Kurs.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 30.000 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Achtung: Antragstellung nur online möglich!
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich unter: www.wissenslandkarte.ktn.gv.at

Informationen und Anträge:

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-mail: abt11.alw@ktn.gv.at
www.wissenslandkarte.ktn.gv.at