FÖRDERUNGEN – Land Kärnten
Leitungslehrgang für Kindergarten- und Hortpädagogen/innen
Leitungslehrgang für Kleinkinderzieher/innen
Weiterbildung zahlt sich aus: Arbeitnehmer/innen, die sich beruflich weiterbilden, erhalten eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes
Voraussetzungen für die Bildungsförderung:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie machen einen berufsspezifischen Kurs.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 30.000 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Achtung: Antragstellung nur online möglich!
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich unter: www.wissenslandkarte.ktn.gv.at
Informationen und Anträge:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-mail: abt11.alw@ktn.gv.at
www.wissenslandkarte.ktn.gv.at